Was ist Lauschabwehr und Abhörschutz?
Als Abhörschutz bezeichnet man technische Vorkehrungen und die Überprüfung von Gegenständen und Räumen, um das Abhören von Gesprächen und Datenverkehr zu verhindern. Man unterscheidet zwischen passivem Abhörschutz, auch Abhörschutz genannt, und aktivem Abhörschutz, auch Lauschabwehr genannt.
Bei passivem Abhörschutz werden Räume, Fahrzeuge, Kommunikationskanäle abgesichert, um ein Abhören gar nicht erst zu ermöglichen. Verfahren, die dabei eingesetzt werden, sind z.B. Verfälschung von elektromagnetischen Wellen, Kryptographie oder Verschlüsselung. Räume werden zum Beispiel durch starke elektromagnetische Abschirmung und akustische Störungen geschützt. Z.B. kann man in Glasfassaden von Bürogebäuden, zwischen den inneren und äußeren Fenstern Musik, bzw. Geräusche einspielen, die von Innen kaum hörbar sind. Jeder Angreifer der von Außen versucht Gespräche mitzuhören, wird an der eingespielten Musik/den Geräuschen scheitern.
Bei aktivem Abhörschutz wird gezielt nach schon vorhandenen Abhörtechniken wie Wanzen und ähnlichem gesucht, in der Regel durch Techniker. Geräte sind hier z.B. Breitbandempfänger, Non-Linear-Junction-Detektoren, Spektrumanalyzer und Protokollanalyzer.
Trotz aller heute verfügbaren Technik sind Sweeps zu einem großen Teil eine manuelle Tätigkeit – insbesondere kabelgebundene oder aufzeichnende Abhörgeräte können nur durch entsprechende visuelle Suche gefunden werden.
Folgende Tätigkeiten zählen zum grundlegenden Maßnahmenkatalog unserer Techniker:
- Erstellung einer Spektralanalyse und Vergleich mit einer Referenz-Spektralanalyse, Überprüfung evtl. Abweichungen (neuer Signale)
- Detaillierte, technische und visuelle Überprüfung der räumlichen Infrastruktur wie Wände, Böden, Stromversorgung, Kabelkanäle, Rohrschächte und sonstiger im Raum befindlicher Gegenstände (Computer, Drucker, Möbel, etc.)
- Überprüfung der Außenfassade | Fenster | Fensterrahmen etc.
Idealzustand abhörsicher
Als abhörsicher gilt eine Kommunikationsverbindung oder ein Raum immer wenn sie/er nicht abgehört werden kann. Dieser Idealzustand ist in der Praxis jedoch praktisch nicht erreichbar.
Die Risiken können jedoch durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen des passiven, d.h. vorbeugenden Abhörschutzes stark minimiert werden. Ein quasi abhörsicherer Besprechungsraum müsste u. a. folgende Ansprüche erfüllen:
- Keine Fenster (zum Schutz vor Lasermikrofonen, sog. Tonabnehmern), bzw. Fenster mit spezieller Folie verklebt, oder doppelten Scheiben mit Geräuscheinspielung
- Lückenlose Massivbauweise, d.h. keine Wände mit Hohlräumen etc.
- Wände, Fußboden und Decke mit passendem Metallgittergeflecht versehen (Faradayscher Käfig)
- Keine doppelten Fußböden, Kabelkanäle oder Zwischen-, oder gar abgehängte Decken
- Mobiliar ohne versteckte Hohlräume
- Keinerlei sonstige Möbel, Bilder, Ziergegenstände etc. (d. h. absolut schmuckloser Raum)
- Raum ist permanent verschlossen; jeder Zugang muss protokolliert werden und eindeutig einer Person zugeordnet werden können
- Sweep vor jeder Benutzung des Raumes
- Ausstattung des Raumes mit einem Jammer, zur Verhinderung von drahtlosem Datenverkehr
Da die wenigsten Firmen über einen solchen Raum verfügen, empfiehlt sich ein regelmäßiger aktiver Abhörschutz (Sweep) in den gefährdeten Etagen (nicht nur einzelner Räume!!) eines Unternehmens, bzw. einer Wohnung.
Kontaktinformationen
Kostenfreie Service-Hotline:
Mo. – Sa.: 09:00 Uhr – 19:00 Uhr
So. nicht erreichbar
Tel 0800 88 333 11
gebührenfreie Rufnummer!
Fax 0800 88 333 12
gebührenfreie Telefaxnummer
Achtung!
Rufen Sie uns auf keinen Fall aus den Räumen an, in denen Sie vermuten, abgehört zu werden. Nutzen Sie statt dessen eine öffentliche Telefonzelle oder Ihr Mobiltelefon in einem Mindestabstand von 300 Metern zu Ihren Räumen. Weihen Sie niemanden in Ihren Verdacht ein!
Ihre Ansprechpartner zum Thema Lauschabwehr
Lentz
Zehner