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Geschäftsbedingungen unseres Technischen Abschirmdienstes

Bitte beachten Sie, dass entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Mandanten uns ausdrücklich nicht verpflichten.

§ 1 Auftragsbeschreibung

Der Mandant beauftragt die Firma, nach glaubhafter Darlegung seines berechtigten Interesses, mit nachstehend näher bezeichneter Dienstleistung, d.h. Maßnahme der Lauschabwehr | des Abhörschutz:
Absuche einer vom Mandant vorgegebenen Fläche mit einer Gesamtgröße von circa ___________ m² an der folgenden Anschrift: _________________________
zwecks der definitiven Klärung ob innerhalb der abzusuchenden Fläche unerlaubte, verdeckte Abhöreinrichtungen zur Audio- u. Videoüberwachung wie z.B. Burstsender, Bündelsender, sog. „schlafende“ Sender mit und ohne Vox-Steuerung, Videosender u.ä. innerhalb eines Frequenzbereiches von 10Mhz. bis über 15Ghz. montiert sind, bzw. ob Anzeichen dafür vorhanden sind, dass derartige Sender montiert waren und bereits wieder entfernt wurden. Zusätzlich außerdem eingehende und professionelle optische Absuche der gesamten Fläche. Eine Weitergabe des Auftrages an Subunternehmer (freie Mitarbeiter) erfolgt nicht. Der Mandant weißt den Technikern die abzusuchende Fläche vor Ort selbst eigenverantwortlich zu und gewährt Zugang zur kompletten Fläche.

§ 2 Honorarvereinbarung

Zwischen dem Mandant und der Firma gilt für diesen Auftrag verbindlich folgende Honorarvereinbarung:

  • Für den in §1 beschriebenen Auftrag und seine einmalige Durchführung gilt ein Festpreis in Höhe von:
    __________________________ EUR
    In diesem Festpreis sind sämtliche Kosten für Anfahrt, Abfahrt der Techniker von der Firma, technische und manuelle Absuche der §1 bezeichneten Fläche und Kosten für die Auswertung der Messergebnisse und zeitnahe Berichterstellung in Schriftform online enthalten.
  • Sollte sich – während der Anwesenheit der Techniker der Firma vor Ort – ein weiterer Bedarf an Absuche weiterer Flächen unmittelbar herausstellen, so gilt hierfür ein zusätzlicher Festpreis von 15,00 € je m² als vereinbart, wobei immer in Schritten zu je 10 m², d.h. 150,00 € abgerechnet wird.

Das in §2 vereinbarte Festpreishonorar wird per Vorkasse überwiesen bis zum _______________________ eingehend auf dem IBAN-Konto DE86 5068 0002 0706 983 200 | BIC DRESDEFF 506 | Commerzbank AG. | Begünstigter: Lentz GmbH & Co. KG

Wird bequem mit nachstehender Kreditkarte bezahlt:
(NUR Mastercard | Visacard | American Express möglich – NICHT per EC-Karte!)

Die Kartenprüfnummer ist eine Sicherheitsnummer, die zur Feststellung der Identität und zur Vorbeugung des Missbrauchs gebraucht wird. Hier finden Sie die Kartenprüf-Nr.: VISA-CARD und MasterCard: letzte drei Ziffern im Unterschriftsfeld. American-Express-Card: vierstellige Zahl rechts oberhalb der Prägung auf der Vorderseite.

Das vereinbarte Honorar ist kein Erfolgshonorar; die Zahlung ist daher nicht von einem bestimmten Ergebnis, oder gar einem Auffinden von Abhörgeräten jeglicher Art abhängig. Der Mandant trägt die gesetzliche Mehrwertsteuer immer zusätzlich zu denen in diesem Vertrag vereinbarten Honoraren.

§ 3 Zahlung des Honorares

  • Das vereinbarte Honorar ist grundsätzlich immer vor Beginn der Tätigkeit vollständig zu zahlen. Nach Zahlungseingang erhält der Mandant unaufgefordert eine ordentliche, kaufmännische Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und ‚bereits bezahlt‘ Nachweis.

Diese Zahlungsvereinbarung wird von dem Mandant mit Unterzeichnung dieses Auftrages ausdrücklich und unwiderruflich anerkannt. Die Firma ist berechtigt, soweit während der Anwesenheit der Techniker vor Ort ein weiterer Bedarf an Absuche weiterer Flächen erkannt und vom Mandant gewünscht wird, diese weitere Tätigkeit ebenfalls von Vorkasse abhängig zu machen. Soweit der Auftraggeber seine Kreditkartendaten für diesen Auftrag hinterlegt hat, ist die Firma ausdrücklich berechtigt, alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Kosten über die Kreditkarte, nach Vorlage eines Verwendungsnachweises im Lentz Membersclub®, in Abrechnung zu bringen. Hierfür erklärt der Mandant sein ausdrückliches Einverständnis.

§ 4 Schweigepflicht | Vertraulichkeitserklärung

Die Firma und der Mandant verpflichten sich beide, über diesen Auftrag und dessen Durchführung absolute Vertraulichkeit zu wahren. Die Firma unterliegt darüber hinaus absoluter Verschwiegenheit. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen Auftrags- und Berichtsinhalte von keiner der beiden Vertragsparteien Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Hiervon ausgenommen ist der jeweils eigene Rechtsanwalt / Rechtsbeistand beider Vertragsparteien. Insbesondere ist der Mandant nicht berechtigt den schriftlichen Tätigkeitsbericht Dritten – auch auszugsweise – zugänglich zu machen, zu überlassen oder Einsicht zu gewähren. Der Mandant haftet der Firma gegenüber für Schäden – gleich welcher Art – die durch die Verletzung dieser Schweigepflicht entstehen. Insbesondere beinhaltet die Schweigepflicht die öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit beider Vertragsparteien.

§ 5 Berichterstellung

Die Firma erstellt dem Mandant, nach Auftragsbeendigung und Zahlungseingang, einen schriftlichen, wahrheitsgetreuen Tätigkeitsbericht, mit Messergebnissen, in digitaler Form (PDF-Datei) mit dem Mess-/ Suchergebnis. Alle eingesetzten Techniker und Technikerinnen sind in diesem Bericht namentlich genannt und haben den Bericht digital unterschrieben. Der Bericht ist ggfs. mit sonstigem Beweismaterial (Messprotokolle, Fotos der Fundstellen) ergänzt, soweit deren Anfertigung möglich und nach Ermessen der Techniker der Firma sinnvoll und notwendig war. Zwingender Anspruch auf die Anfertigung von sonstigem Beweismaterial hat der Auftraggeber jedoch nicht.

Insoweit wird vertraglich nur der schriftliche Tätigkeitsbericht mit dem Mess-/ Suchergebnis geschuldet, nicht aber sonstige Beweismaterialien.

Reklamationen am Tätigkeitsbericht durch den Mandant müssen in Schriftform innerhalb von längstens fünf Werktagen nach Zugang des Berichtes bei dem Mandanten der Firma angezeigt werden, wobei eine E-Mail ausdrücklich nicht als Schriftform gilt. Der Firma steht dann ein entsprechendes Nachbesserungsrecht zu. Nach Ablauf dieser Frist von fünf Werktagen gilt der Bericht endgültig und unwiderruflich als anerkannt und akzeptiert und zwar unabhängig davon, wann der Auftraggeber von dem Inhalt des Berichts tatsächlich Kenntnis nimmt.

Die Reklamation löst kein Zurückbehaltungsrecht auf Seiten des Mandanten aus. Zwischenberichte können bei mehrtägigen Abhörschutzeinsätzen arbeitstäglich nach Arbeitsende erteilt werden; jedoch grundsätzlich nur in mündlicher / fernmündlicher Form, nicht aber in Schriftform. Diese Zwischenauskünfte sind ohne Gewähr, dies ist dem Mandant ausdrücklich bekannt.

Der schriftliche Tätigkeitsbericht, sowie alle visuellen Materialien werden ausschließlich online über den SSL geschützten Lentz Membersclub® zur Verfügung gestellt. Dem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, diesen Bericht dort weltweit für die Dauer von mindestens 30 Tagen nach Auftragsende online einzusehen und unbegrenzt abzurufen. Eine Aushändigung des schriftlichen Berichtes in Papierform als fest laminierte Mappe muss zuvor gesondert schriftlich vereinbart werden und wird vertraglich nicht geschuldet und wird mit 300,00 € zzgl. 19% MwSt. zusätzlich in Abrechnung gebracht.

§ 6 Haftung der Firma

Der Einsatz erfolgt ausdrücklich unter dem Ausschluss jeder Haftung. Insbesondere haftet die Firma nicht für Entschließungen, welche der Mandant aufgrund der ihm erteilten Auskunft trifft und deren mögliche Folgen. Der Mandant erklärt außerdem, die Firma und ihre Mitarbeiter und Vertreter von der Haftung freizustellen und schadlos zu halten im Hinblick auf Forderungen Dritter, die aus der Verwendung der Ergebnisse oder anderen Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrages mittelbar oder unmittelbar resultieren.

 § 7 Auftragskündigung

Der Auftrag kann nach Ankunft der Techniker am Einsatzort vor Einsatzbeginn, ohne Angabe irgendwelcher Gründe, nur zum Ende des Einsatzes gekündigt werden. Eine Auftragskündigung nach Ankunft der Techniker vor Einsatzbeginn, oder während des lfd. Lauschabwehr | Abhörschutz Einsatzes ist nicht möglich. Die Kündigung bedarf in jedem Falle der Schriftform und muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per eMail wird ausdrücklich nicht als Schriftform anerkannt. Das bis zum wirksam werden der Kündigung vereinbarte Pauschalhonorar ist in voller Höhe zur Zahlung fällig.

  • Erfolgt die Kündigung vor Arbeitsbeginn der Firma durch den Mandant mehr als 72 Std. vor dem geplanten Arbeitsbeginn (Abfahrt in der Firma), so ist eine Pauschale für Vorbereitungs-/Planungszeit in Höhe von 50% eines vereinbarten Pauschalhonorars zzgl. MwSt. sofort zur Zahlung fällig.
  • Erfolgt die Kündigung durch den Mandant vor Arbeitsbeginn (Abfahrt in der Firma) der Firma ab 72 Std. – 24 Std. vor dem geplanten Arbeitsbeginn (Abfahrt in der Firma), so ist eine Pauschale für Vorbereitungs-/Planungszeit und Bereitstellung der Einsatzkräfte in Höhe 70% eines vereinbarten Pauschalhonorars zzgl. MwSt. sofort zur Zahlung fällig.
  • Erfolgt die Kündigung durch den Mandanten vor Arbeitsbeginn (Abfahrt in der Firma) der Firma weniger als 24 Std. vor dem geplanten Arbeitsbeginn (Abfahrt in der Firma), so ist eine Pauschale für Vorbereitungs- / Planungszeit und Bereitstellung der Techniker in Höhe von 90% des vereinbarten Pauschalhonorars zzgl. MwSt. sofort zur Zahlung fällig

§ 8 Auftragsdurchführung

Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt alleine die Firma nach pflichtgemäßem Ermessen und den jeweils zur Verfügung stehenden Möglichkeiten; jedoch nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit ist die Firma nicht an die Weisungen des Mandanten bezüglich der Art und Weise der Durchführung des Einsatzes gebunden. Die Firma ist nicht verpflichtet die schnellste, sondern die erfolgversprechendste und aus ihrer fachlichen Sicht beste Möglichkeit zur Durchführung des Auftrages zu nutzen. Der Mandant verpflichtet sich ausdrücklich nach Beauftragung der Firma in der gleichen Sache nicht selbst tätig zu werden, oder Dritte tätig werden zu lassen. Im Rahmen dieses Auftrages darf die Firma niemals gegen die Interessen des Mandanten tätig werden.

§ 9 Sonstiges

Der Mandant hat eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten. Verzichtet er auf die Aushändigung dieser Ausfertigung, hat er trotzdem keinen Anspruch auf Einrede der Unkenntnis. Der Mandant bestätigt mit seiner unten stehenden Unterschrift gleichzeitig, dass er vor dem Abschluss dieses Dienstleistungsvertrages aus reichend Zeitgehabt hat, die einzelnen Bestimmungen zu prüfen und zur Kenntnis zu nehmen und mit Ihnen vollinhaltlich einverstanden ist. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich abgeschlossen, oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Das gleiche gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.

Die Form einer eMail wird zwischen den beiden Vertragsparteien ausdrücklich nicht als Schriftform anerkannt. Bei mehreren Mandanten haftet jeder einzelne gesamtschuldnerisch für alle Forderungen der Firma aus diesem Auftrag. Es besteht Einigkeit zwischen den beiden Vertragsparteien darüber, dass evtl. notwendiger Schriftverkehr an die von dem Mandanten in diesem Vertrag genannte Anschrift ohne besondere Versendungsform, mit Absenderangabe, versendet werden darf. Alle erteilten | übersandten Berichte bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Rechnungen durch den Mandant uneingeschränktes Eigentum der Firma und dürfen von dem Mandant nicht – auch nicht auszugsweise – verwendet werden und sind auf erste Aufforderung an die Firma herauszugeben.

§ 10 Sonstiges Nebenvereinbarungen (bedürfen ausnahmslos immer der Schriftform)

§ 11 Persönliches Kundenkennwort (zur Legitimation)

Aus Gründen der Diskretion erteilt die Firma telefonische Auskünfte nur gegen Nennung eines persönlichen Kundenkennwortes, welches auf erstes Befragen fehlerfrei genannt werden muss. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JEDER Anrufer, der dieses Kundenkennwort auf erstes Befragen fehlerfrei nennen kann, auftragsbezogene Auskünfte erhält. Für diesen Auftrag hat der Auftraggeber selbst folgendes persönliche Kundenkennwort gewählt: _______________________
Mit diesem persönlichen Kundenkennwort kann der Mandant sich dann auch online in den Lentz Membersclub® einloggen.

§ 12 Gerichtsstand

Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand Erfüllungsort gilt der Sitz der Firma in D-63450 Hanau.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses 4seitigen Vertrages, oder zukünftig aufzunehmende Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, daß dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen Regelung, oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages diesen Punkt bedacht hätten. Der Unterzeichner bestätigt, dass er vor Unterzeichnung genügend Zeit hatte, diesen 4seitigen Auftrag (§1 bis § 15) selbst vollständig zu lesen, die einzelnen Bestimmungen zu prüfen und diese Bestimmungen vollumfänglich verstanden hat und erklärt durch seine Unterschrift seine vollinhaltliche Einverständnis. Der Unterzeichner bestätigt weiterhin – auf ausdrückliche diesbezügliche Nachfrage der Firma – im Namen des Auftraggebers unterschriftsberechtigt bzw. unterschriftsbevollmächtigt zu sein.

§14 Verschwiegenheit

Die Firma und der Mandant vereinbaren absolute Verschwiegenheit und Vertraulichkeit über ihre komplette Zusammenarbeit und diesen Auftrag. Ohne schriftliche Zustimmung beider Vertragsparteien dürfen keinerlei Informationen über die Zusammenarbeit überhaupt und speziell Auftragsinhalte Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Hiervon ausgenommen ist der eigene Rechtsanwalt | Rechtsbeistand. Diese Vereinbarung der Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gilt zeitlich unbefristet, auch über das Ende der Auftragsbearbeitung hinaus für beide Parteien. Ausnahmen müssen zuvor wechselseitig schriftlich bestätigt werden.

§15 Datenschutz

Der Mandant ist damit einverstanden, dass die Firma seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung seines Auftragsmandats, soweit dies nicht ohne seine Einwilligung zulässig ist, zu verarbeiten, nutzen und bis zu 30 Tage nach vollständiger Auftragsabwicklung verschlüsselt, elektronisch zu speichern, um auch bei Rückfragen von ihm zu seinem Auftrag jederzeit auf diese Daten zugreifen zu können.

Ihre Rechte:

Ihnen stehen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen außerdem Rechte auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO) + Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO) zu. Darüber hinaus steht ihnen nach Art. 21 Abs.1 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, die auf Art. 6 Abs.1 S. f) DSGVO beruht.

Sie haben gemäß Art.77 DSGVO auch das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Bitte richten Sie ihre Beschwerde an unseren Datenschutzbeauftragten
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Frau Carola Maja Breuhan (Datenschutzbeauftragte – DSB)
Ruhrstraße 15
D-63452 Hanau
E-Mail: datenschutz@lentz.de

Telefon: 0800 – 88 333 11 (gebührenfrei von Mo.-Sa., 09-17 Uhr)

Mail: datenschutz@lentz.de

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 14 08 0
Telefax: 0611 – 14 08-900

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

 

Der Unterzeichner erklärt auf ausdrückliches diesbezügliches Befragen durch die Firma, dass er im Namen des Mandanten unterschriftsberechtigt, bzw. unterschriftsbevollmächtigt ist und alle im Zusammenhang mit diese Auftrag notwendigen Willenserklärungen und Entscheidungen rechtswirksam treffen kann.

Der Mandant erklärt weiter, dass er die vorstehenden 4seitigen Geschäftsbedingungen der Firma vollständig selbst gelesen und verstanden hat, genügend Bedenkzeit vor Unterzeichnung hatte, alle für ihn erklärungsbedürftigen Punkte zusätzlich erschöpfend besprochen wurden und er mit allen Punkten einverstanden ist und diese auch unwiderruflich anerkennt. Eventuell entgegenstehende, oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten verpflichten die Firma nicht.